ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Bitte lesen Sie sorgfältig die im Weiteren aufgeführten Allgemeinen Reisebedingungen von "Russia To Eat".
1. ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG
1.1 Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter "Russia To Eat" den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich (online) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch "Russia To Eat", jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch "Russia To Eat" zustande. Der Reisende erhält dazu von "Russia To Eat" eine schriftliche Bestätigung.
2. BEZAHLUNG, ZUSENDUNG VON REISEDOKUMENTEN
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig, jedoch Minimum €100 pro Person.
2.2 Der restliche Reisepreis wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reisenden ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Bei Überweisungen ist der vollständige Zahlungseingang des Reisepreises auf dem Konto von "Russia To Eat" maßgeblich.
2.5 Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl bei vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt. Wir bemühen uns um rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen. Sollten diese wider Erwarten sieben Tage vor Reisebeginn nicht eingetroffen sein, benachrichtigen Sie uns bitte. Der Versand aller Reisedokumente erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
2.6 "Russia To Eat" ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser den fälligen Reisepreis nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt hat.
2.7 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
3. LEISTUNGEN
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm und Leistungsbeschreibung sowie aus der Buchungsbestätigung.
3.2 Die in der Reisebestätigung von "Russia To Eat" enthaltenen Angaben sind bindend. "Russia To Eat" behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
3.3 Aus den genannten Gründen behält sich "Russia To Eat" überdies auch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Reisepreises der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
3.4 Reisepartner und Reiseleitungen sind nicht bevollmächtigt vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von "Russia To Eat" nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. "Russia To Eat" ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird "Russia To Eat" dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 "Russia To Eat" hat gegenüber dem Reisenden eine Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Reisenden jedoch spätestens mit Ablauf des 14. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN UND UMBUCHUNGEN
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder seinen empfangszuständigen Personen. "Russia To Eat" empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann "Russia To Eat" eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.3 "Russia To Eat" kann für den Rücktritt vom Reisevertrag des Kunden eine
Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter
Beachtung der nachstehenden Gliederung festsetzen (pauschalieren):
Rücktrittzeitpunkt an dem wir die Reiserücktritterklärung empfangen haben
Stornogebühr innerhalb der ersten 14 Tagen
ab Buchung (inklusive) vor Reiseantritt
50%
bis 7 Tage (inklusive) vor Reiseantritt
60%
bis 3 Tage (inklusive) vor Reiseantritt
90%
bei Nichtantritt der Reise
100%
Als Rücktritt gelten auch alle Fälle, in denen das vorgesehene Verkehrsmittel infolge verspäteter Anreise nicht erreicht wird oder die Reise infolge unvollständiger oder nicht vorhandener Grenzübertritts oder sonstiger Dokumente nicht angetreten werden kann. Dem Reisenden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden "Russia To Eat" in Wirklichkeit geringer ist bzw. die ersparten Aufwendungen von der Go Russia höher sind oder ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird "Russia To Eat" sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Ein Anspruch auf Rückerstattung ersparter Aufwendungen nach Ziffer 6.1 besteht nicht.
7. REISEVERLÄNGERUNG
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter des Veranstalters, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft über freie Plätze verfügt. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie bei Reiseverlängerungen unbedingt die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und Visa.
8. REISELEITUNG, BETREUUNG
8.1 Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen oder Beauftragten (z.B. der Vermieter von Hotel bzw. Appartement) betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen.
9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
"Russia To Eat" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1 "Russia To Eat" kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von "Russia To Eat" sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.
9.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann "Russia To Eat" vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist "Russia To Eat" verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. "Russia To Eat" kann von der Reise bis zum 14. Tag vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung konkret angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.3 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für "Russia To Eat" deshalb nicht zumutbar ist, weil "Russia To Eat" im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden, kann der Reiseveranstalter bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit er die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
10.1 Die vertragliche Haftung von "Russia To Eat" für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn "Russia To Eat" für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 "Russia To Eat" haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Veranstaltungen usw.) und die in der Reiseausschreibung oder Rechnung ausdrücklich als Fremdleistung oder Zusätzliche Leistungen gekennzeichnet wurden.
10.3 Individuelle Gestaltung/ Ausflüge. Die individuelle Gestaltung Ihres Aufenthalts und zusätzliche Ausflüge, die nicht mit zum Reisepacket gehören, unternehmen Sie auf eigene Gefahr.
10.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen "Russia To Eat" ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber "Russia To Eat" geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
11.2 Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und "Russia To Eat" Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder "Russia To Eat" die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13. PASS-, VISAVORSCHRIFTEN
13.1 "Russia To Eat" steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die notwendigen Pass- und Visumerfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gelten möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse über die das zuständige Konsulat Auskunft gibt. Darüber hinaus verpflichtet sich "Russia To Eat" den Reisenden über die notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
13.2 Ist ein Visum erforderlich, ist der Reiseteilnehmer dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines Reisepasses ist, der i.d.R. noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muss.
13.3Der Reisende ist für die Einhaltung der Bearbeitungsfristen aller notwendigen Visa selbst verantwortlich.
13.4Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
13.5 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation "Russia To Eat" bedingt sind.
14. GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
14.1 Die Russische Föderation verlangt von allen deutschen, österreichischen, schweizerischen Staatsbürgern, die in das Land einreisen, einen Nachweis über eine bestehende Reisekrankenversicherung, die bei einem in Russland anerkannten Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde.
14.2 Für die Russische Föderation sind zurzeit keine Impfungen vorgeschrieben.
14.3 Ergänzend zu den diesbezüglichen Angaben in den Länderinformationen weist der Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren sollte, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten wird verweisen.
15. REISEVERSICHERUNGEN
15.1 Um an einer unserer Reisen teilnehmen zu können, müssen die Reisenden eine für die Gesamtdauer der Tour gültige Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung besitzen. Der Reisende ist selber dafür zuständig, sich zu versichern. Er trägt auch die Verantwortung dafür, sich um eine Krankenversicherung für die volle Dauer der Reise zu kümmern, die Arztkosten, medizinische Versorgung, den Todesfall, Rückführungskosten, Helikoptertransport, Reiserücktritt und Reiseabbruch abdeckt. Kunden, die sich selbst um ihre Reiseversicherung kümmern, sollten sichergehen, dass alle in der Tour vorgesehenen Aktivitäten auch versichert sind und nicht von der Versicherung ausgenommen sind. Die Reisenden müssen nachprüfen, ob jegliche Reisversicherungen die wir vermitteln all das abdecken, was Sie benötigen und ob Sie eventuell zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen. Wir behalten uns vor, Ihre Reise bei nicht angemessener Versicherung vor Reiseantritt zu stornieren.
15.2 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts-, und einer Reisegepäckversicherung.
16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. GERICHTSTAND
17.1 Der Unternehmenssitz "Russia To Eat" ist Deutschland. Der Reisende kann "Russia To Eat" nur an ihrem Sitz verklagen.
17.2 Für Klagen von "Russia To Eat" gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von "Russia To Eat" maßgebend.
18. EINSCHRÄNKUNGEN
18.1 Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.
18.2 Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die Informationen und Ratschläge, die wir bezüglich der Aufenthaltserlaubnis, des Visums, Impfungen, Klima, Kleidung und Gepäck etc. erteilen. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung der benötigten Reiseunterlagen zuständig.
Stand: Juni 2021
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben bei Fernabsatzverträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung .Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie "Russia To Eat" mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, sofern bereits erbracht, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.